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Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.09.2002
- 11 S 81/01 -
Kosten der Anschaffung von Gartengeräten nicht umlagefähig
Kein Vorliegen von laufenden Instandhaltungs- und damit Betriebskosten
Die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten gehören nicht zu den laufenden Instandhaltungs- und damit Betriebskosten. Die Kosten sind daher nicht umlagefähig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter berechtigt war, die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten auf die Betriebskosten umzulegen.
Keine Umlagefähigkeit der Anschaffungskosten
Das Landgericht Potsdam verneinte die Umlagefähigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2013
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2003, Seite: 143 MM 2003, 143
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Dokument-Nr. 17204
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