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Landgericht Rostock, Urteil vom 16.12.2010
- 10 O 141/10 -
Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Entschädigung nach Strafrechtsentschädigungsgesetz wegen durch Polizeieinsatz beschädigte Wohnungstür
Fehlendes Eigentum an Wohnungstür schloss Entschädigungsanspruch des Mieters aus
Wird im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung die Wohnungstür eines Mieters beschädigt, so steht ihm kein Entschädigungsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes (StrEG) zu. Denn der Mieter ist nicht Eigentümer der Wohnungstür. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Ergreifung eines Täters wurde die
Anspruch auf Entschädigung bestand nicht
Das Landgericht Rostock entschied gegen den
Möglichkeit der Mietminderung bestand
Das Landgericht verwies den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2014
Quelle: Landgericht Rostock, ra-online (zt/NJW-RR 2011, 878/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 878 NJW-RR 2011, 878 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 600 NZM 2011, 600
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Dokument-Nr. 18178
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