Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.06.1986
- 2 S 185/84 -
Kein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Birkenzweigen bei geringfügiger Beeinträchtigung
Geringfügige Beeinträchtigung aufgrund Laub- und Blütenfalls
Gehen von vom Nachbargrundstück herüberragenden Baumzweigen nur geringfügige Beeinträchtigungen aus, so kann nicht die Beseitigung der Zweige verlangt werden. Normaler Laub- und Blütenfall ist als eine nur geringfügige Beeinträchtigung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Anspruch auf Beseitigung der Zweige bestand nicht
Das Landgericht Saarbrücken entschied gegen den
Nur geringfügige Beeinträchtigung lag vor
Angesichts
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/NJW-RR 1986, 1341/rb)
Jahrgang: 1986, Seite: 1341 NJW-RR 1986, 1341
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16945
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16945
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.