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Landgericht Trier, Beschluss vom 19.10.1992
6 T 77/92 -

Wohnungsbesichtigung: Mieter hat kein Recht auf Bekanntgabe der Namen von Kaufinteressenten

Auch keine vollständige Anschrift

Das Landgericht Trier hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die mit Kaufinteressenten Wohnungsbesichtigungen in vermieteten Mietwohnungen durchführen möchten.

Das Landgericht Tier entschied, dass ein Mieter nicht verlangen könne, dass der Vermieter oder aber die Hausverwaltung ihm den Namen und die vollständige Adresse der Kaufinteressenten nenne, die seine Wohnung besichtigen möchten.

Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Entscheidungen".

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2013
Quelle: ra-online, LG Tier (zt/WM 1993, 195/pt)

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