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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.09.2018
- L 15 AS 19/16 -
LSG zur Rechtmäßigkeit der Bremerhavener Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger
Hilfebedürftige müssen angemessene Wohnung anmieten können
Die Verwaltungsanweisung der Stadt Bremerhaven zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem örtlichen Mietspiegel entsprechen einem "schlüssigen Konzept". Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden.
Im hier zu entscheidenden hatte eine damals dreiköpfige Familie, die in einer 77 qm großen Dreizimmerwohnung lebte, geklagt. Das Jobcenter trug die Miet- und Nebenkosten. Für das zweite Halbjahr 2011 stellte der Vermieter der Familie eine Betriebskostennachforderung.
Bruttokaltmiete von 420 € für Dreipersonenhaushalt
Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab, da hierdurch die Obergrenze der angemessenen
LSG: Herangezogene Daten für Bremerhavener Mietspiegel als repräsentativ und valide zu bewerten
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters für die neue Verwaltungsanweisung ab Juli 2011 bestätigt. Die Mietobergrenze müsse so gewählt werden, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ ra-online
- Sozialgericht Bremen, Urteil vom 27.10.2015
[Aktenzeichen: S 28 AS 1545/12]
- LSG Niedersachsen-Bremen zur Übernahme von Mietkosten im Stadtgebiet Bremen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.12.2016
[Aktenzeichen: L 15 AS 257/16 B ER]) - Mietobergrenzen des Jobcenter Helmstedt halten gerichtlicher Überprüfung nicht stand
(Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 11.06.2014
[Aktenzeichen: S 52 AS 2515/13]) - Gutachten des Landkreises Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2014
[Aktenzeichen: L 7 AS 330/13])
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Dokument-Nr. 26536
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