Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.01.2020
- L 8 SO 109/18 -
Verwaltungspraxis der Region Hannover bei Heranziehung zu Heimkostenbeiträgen rechtswidrig
Region hat für Heranziehung keine Rechtsgrundlage
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Praxis der Doppelbescheidung durch Heranziehungsbescheid für rechtswidrig erklärt.
Muss ein Ehegatte im Heim gepflegt werden, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe rechnet es das
LSG hebt Heranziehungsbescheid auf
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hob den Heranziehungsbescheid auf und führte zur Begründung aus, dass die Region für die Heranziehung keine Rechtsgrundlage habe. Hierzu stütze sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten Nettoprinzip. Nach diesem Grundsatz würden Leistungen nur in Höhe des Betrags gezahlt, der bestimmte Einkommensgrenzen überschreite. Für eine Heranziehung des Klägers sei daneben auch nach anderen Rechtsgrundlagen kein Raum, weil schon keine Leistungsgewährung nach dem sogenannten Bruttoprinzip, also eine vollständige Kostenübernahme durch die Beklagte gegen Kostenerstattung, erfolgt sei.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
- Rentnerin, die ihr ganzes Vermögen für eine spätere Bestattung ausgibt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe für Heimpflegekosten
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.02.2009
[Aktenzeichen: S 47 SO 188/06]) - Umzug eines Sozialhilfebedürftigen in ein Pflegeheim: Sozialhilfeträger muss Mietkosten bis zur Wirksamkeit der Kündigung als einkommensmindernd berücksichtigen
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 24.02.2015
[Aktenzeichen: S 20 SO 132/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28378
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28378
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.