Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 1991, 629
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 1991, Seite: 629
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 1991, 629:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.03.1991
- 30 REMiet 3/90 -
Erneuerung abgenutzter Teppichböden unterfällt nicht der Schönheitsreparaturklausel
Die Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel erfasst. Der Vermieter hat daher selbst die Kosten für einen Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 1991, 629 wird teils auch als „MDR 91, 629“, „MDR 1991, S. 629“ oder „MDR 91, S. 629“ zitiert.