Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 1998, 348
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 1998, Seite: 348
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 1998, 348:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom01.10.1997
- 5 U 63/97 -
Garderobendiebstahl beim Arzt: Arzt haftet nicht für Praxisgarderobe
Patienten tragen im Regelfall selbst die Verantwortung für die sichere Verwahrung ihrer Kleidungsstücke. Eine Nebenverpflichtung zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken geht der Arzt nur in Fällen ein, in denen Patienten zum Ablegen von Kleidung oder Gegenständen an Orten, die sie nicht selbst beaufsichtigen können, gezwungen sind. Während des alltäglichen Praxisbetriebs kann jedoch von den Praxishelfern nicht die ständige Beaufsichtigung der Garderobe verlangt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 1998, 348 wird teils auch als „MDR 98, 348“, „MDR 1998, S. 348“ oder „MDR 98, S. 348“ zitiert.