wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2015, 703

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2015, Seite: 703

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2015, 703:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom09.03.2015
- 9 W 3/15 -

Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss

Kommt es zu einem Fahrzeugbrand und wird dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, haftet dafür der Halter des in Brand geratenen Fahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Brand auf einen technischen Defekt beruht. Dies gilt selbst dann, wenn der technische Defekt durch einen Marderbiss verursacht wurde. In diesem Fall verwirklicht sich ebenfalls die typische Kraftfahrzeuggefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MDR 2015, 703 wird teils auch als „MDR 15, 703“, „MDR 2015, S. 703“ oder „MDR 15, S. 703“ zitiert.