Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2010, 352
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2010, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2010, 352:
Landgericht Kassel, Urteil vom07.10.2010
- 1 S 67/10 -
Unzulässige Schönheitsreparaturen: Ansprüche gegen Vermieter verjähren innerhalb von sechs Monaten
Stellt ein Mieter nach seinem Auszug aus der Mietwohnung fest, dass der Vermieter aufgrund einer unzulässigen Mietvertragsklausel ungerechtfertigte Schönheitsreparaturen verlangt hat, muss der Mieter seinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen, da die Ansprüche ansonsten verjähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2010, 352 wird teils auch als „MietRB 10, 352“, „MietRB 2010, S. 352“ oder „MietRB 10, S. 352“ zitiert.