Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2013, 289
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 289
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2013, 289:
Landgericht Konstanz, Urteil vom20.12.2012
- 61 S 21/12 A -
Dreimaliges tägliches Lüften zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist ausreichend
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet bis zu fünfmal täglich die Wohnung zu lüften, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dem Mieter ist insofern nur ein dreimaliges tägliches Lüften zuzumuten. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2013, 289 wird teils auch als „MietRB 13, 289“, „MietRB 2013, S. 289“ oder „MietRB 13, S. 289“ zitiert.