Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990
- 7 S 6265/89 -
Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen
Auf dem Balkon dürfen zum Wäschetrocknen Vorrichtungen installiert werden
Mieter dürfen auf dem Balkon Wäsche trocknen und hierfür auch Vorrichtungen installieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall verlangte der
Wäsche sollte im Hof getrocknet werden - nicht mehr auf dem Balkon
Nachdem der
Mieterin installierte Vorrichtungen zum Wäschetrocknen auf ihrem Balkon
Eine
Vermieter verlangte Entfernung der Trockenvorrichtungen
Der
Richter: Vermieter hat keinen Anspruch auf Entfernung der Trockenvorrichtungen
Die Richter wiesen die Klage des Vermieters ab. Die
Keine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung
Die Richter meinten, dass die Befestigung der Haken und der Querstange an den Rahmen der Seitenteile des Balkons keine zustimmungsbedürftige
Nur geringfügige Substanzverletzungen
Vielmehr liege eine Einrichtungsmaßnahme vor, zu der ein
Vermieter kann grundsätzlich nicht die Benutzung der Räume vorgeben
Grundsätzlich umfasse die Wohnraummiete alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehöre, also die gesamte Lebensführung in all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen, führten die Richter weiter aus. In diesem Bereich habe sich der
Kein Anspruch auf äußerliche Uniformität des Hauses
Der
Langjährige Duldung der Wäschetrockenvorrichtung
Durch die unbestritten langjährige Duldung der Wäschetrockenvorrichtung (über mindestens 30 Jahre) habe der
Werbung
§ 535 BGB (rao)
Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, wenn der Mieter auf dem Balkon Wäsche trocknet und hierfür selbst Vorrichtungen anbringt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Nürnberg-Fürth (WuM 1990, 199-200/zt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1990, Seite: 199 WuM 1990, 199
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9722
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9722
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.