Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1989, 1178
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1989, Seite: 1178
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1989, 1178:
Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -
Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern
Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1989, 1178 wird teils auch als „NJW-RR 89, 1178“, „NJW-RR 1989, S. 1178“ oder „NJW-RR 89, S. 1178“ zitiert.