wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1989, 1178

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1989, Seite: 1178

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1989, 1178:

Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 1989, 1178 wird teils auch als „NJW-RR 89, 1178“, „NJW-RR 1989, S. 1178“ oder „NJW-RR 89, S. 1178“ zitiert.