Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 1179
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1179
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 1179:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom13.06.2014
- 13 S 56/14 -
Unfall beim Ausscheren zwecks rechtsseitigen Überholens: Überholter haftet auf Schadensersatz wegen Rückwärtsrollen
Schert ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug nach rechts aus, um ein an einer Kreuzung stehendes Fahrzeug rechtsseitig zu überholen, und kommt es dabei zu einer Kollision, so haftet dafür der Überholte, wenn sein Fahrzeug rückwärts rollt. Es verbleibt aber eine Mithaftung des Überholenden aufgrund der Betriebsgefahr seines Pkw. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 1179 wird teils auch als „NJW-RR 14, 1179“, „NJW-RR 2014, S. 1179“ oder „NJW-RR 14, S. 1179“ zitiert.