Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 148
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 148
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 148:
Landgericht Köln, Urteil vom25.08.2015
- 11 S 387/14 -
Radfahrer haftet für Autobeschädigung aufgrund umgestürzten Fahrrads
Stellt ein Radfahrer sein Fahrrad an einem Fahrradständer ab, ohne es zugleich anzuketten, verstößt er gegen seine Verkehrssicherungspflicht. Fällt das Fahrrad um und beschädigt dabei ein parkendes Auto, so haftet dafür der Radfahrer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2016, 148 wird teils auch als „NJW-RR 16, 148“, „NJW-RR 2016, S. 148“ oder „NJW-RR 16, S. 148“ zitiert.