Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 185
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 185
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 185:
Amtsgericht Köln, Urteil vom27.06.2016
- 142 C 63/16 -
Reiseveranstalter haftet nicht für Diebstahl des Zimmersafes
Wird aus dem Hotelzimmer der Safe gestohlen, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Er schuldet regelmäßig keine bestimmte Art der Safebefestigung, so dass eine Befestigung des Safes mittels Schrauben an der Rückwand eines Schranks in der Regel keinen Reisemangel darstellt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 185 wird teils auch als „NJW-RR 17, 185“, „NJW-RR 2017, S. 185“ oder „NJW-RR 17, S. 185“ zitiert.