Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1995, 2373
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1995, Seite: 2373
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1995, 2373:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1995, 2373 wird teils auch als „NJW 95, 2373“, „NJW 1995, S. 2373“ oder „NJW 95, S. 2373“ zitiert.