Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 3111
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 3111
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 3111:
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom03.08.2012
- 2-09 T 50/11 -
Adoption: Eizellenspende und Leihmutterschaft stellen keine gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung eines Kindes dar
Kommt ein Kind durch eine Eizellenspende und einer Leihmutterschaft zur Welt, so ist darin keine Mitwirkung an der gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Vermittlung eines Kindes zusehen. § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB ist daher nicht anzuwenden. Die Zulässigkeit der Adoption richtet sich allein danach, ob sie dem Kindeswohl dient (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2012, 3111 wird teils auch als „NJW 12, 3111“, „NJW 2012, S. 3111“ oder „NJW 12, S. 3111“ zitiert.