Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1058
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1058
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1058:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom19.03.2013
- 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -
BVerfG zu Deals im Strafprozess: Gesetzliche Regelungen zur Verständigung im Strafprozess noch verfassungsgemäß
Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sogenannte informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die von den Beschwerdeführern angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wegen Verfassungsverstößen im jeweiligen Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2013, 1058 wird teils auch als „NJW 13, 1058“, „NJW 2013, S. 1058“ oder „NJW 13, S. 1058“ zitiert.