Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2195
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2195
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2195:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- IV ZR 230/12 -
Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen keine Kreditgewährung
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des BGB. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2195 wird teils auch als „NJW 13, 2195“, „NJW 2013, S. 2195“ oder „NJW 13, S. 2195“ zitiert.