Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 613
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 613
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 613:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.10.2014
- V ZR 9/14 -
Einzelner Wohnungseigentümer kann bei zwingender Notwendigkeit Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss; unter dieser Voraussetzung ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Verzögern die übrigen Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über eine solche Maßnahme schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 613 wird teils auch als „NJW 15, 613“, „NJW 2015, S. 613“ oder „NJW 15, S. 613“ zitiert.