Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 879
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 879
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 879:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom19.11.2014
- 2 U 172/13 -
Bei offensichtlicher Verteuerung von Arbeiten begründet die Überschreitung des Kostenvoranschlags keinen Schadenersatzanspruch
Kommt es zu einer Überschreitung des Kostenvoranschlags, so muss dies der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß § 650 Abs. 2 BGB mitteilen. Kommt der Auftragnehmer dieser Anzeigenpflicht nicht nach, kann dies einen Schadenersatzanspruch des Auftraggebers begründen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Kostensteigerung für den Auftraggeber offensichtlich erkennbar ist. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2015, 879 wird teils auch als „NJW 15, 879“, „NJW 2015, S. 879“ oder „NJW 15, S. 879“ zitiert.