Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 90
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 90
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 90:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom04.08.2017
- 1 S 1307/17 -
Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten mit Öffentlichkeitsbezug gegen Staatsanwaltschaft Auskunftsanspruch mit Namensnennung des Beschuldigten
Die Presse hat in Fällen schwerer Kriminalität und bei Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren, gegen die Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf Auskunft mit Nennung des Namens des Beschuldigten. Das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten tritt in diesen Fällen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.2017
- 2 StR 160/16 -
BGH: Diebstahl unter Drohung mit einem Schlüssel stellt schweren Raub dar
Wer bei einem Diebstahl damit droht, dem Opfer mit einem Schlüssel weh zu tun, begeht einen schweren Raub im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB. Da ein Schlüssel ernsthafte Verletzungen herbeiführen kann, ist er objektiv gefährlich und stellt somit ein "sonstiges Werkzeug" im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2018, 90 wird teils auch als „NJW 18, 90“, „NJW 2018, S. 90“ oder „NJW 18, S. 90“ zitiert.