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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ-RR 2010, 143

Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2010, Seite: 143

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2010, 143:

Amtsgericht Ehingen, Beschluss vom24.06.2009
- 2 Cs 36 Js 7167/09 -

"Leck mich am Arsch" im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung

Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Denn er ist insoweit zwecks Beendigung eines Gesprächs oder Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert. Dies hat das Amtsgericht Ehingen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NStZ-RR 2010, 143 wird teils auch als „NStZ-RR 10, 143“, „NStZ-RR 2010, S. 143“ oder „NStZ-RR 10, S. 143“ zitiert.