Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NVwZ 2013, 502
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 502
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVwZ 2013, 502:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.01.2013
- 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10 -
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das geltende Waffengesetz, mit denen die Beschwerdeführer eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten rügen, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gesetz verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu. Seine Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Ein grundrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die - vorliegend nicht zu treffende - Feststellung voraussetzen, dass die geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NVwZ 2013, 502 wird teils auch als „NVwZ 13, 502“, „NVwZ 2013, S. 502“ oder „NVwZ 13, S. 502“ zitiert.