wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZA 2014, 319

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA),
Jahrgang: 2014, Seite: 319

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZA 2014, 319:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.10.2013
- 1 ABR 31/12 -

Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden

Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NZA 2014, 319 wird teils auch als „NZA 14, 319“, „NZA 2014, S. 319“ oder „NZA 14, S. 319“ zitiert.