Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2011, 197
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2011, Seite: 197
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2011, 197:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -
BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2011, 197 wird teils auch als „NZM 11, 197“, „NZM 2011, S. 197“ oder „NZM 11, S. 197“ zitiert.