Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2013, 506
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2013, Seite: 506
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2013, 506:
Landgericht Konstanz, Urteil vom20.12.2012
- 61 S 21/12 A -
Dreimaliges tägliches Lüften zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist ausreichend
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet bis zu fünfmal täglich die Wohnung zu lüften, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dem Mieter ist insofern nur ein dreimaliges tägliches Lüften zuzumuten. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2013, 506 wird teils auch als „NZM 13, 506“, „NZM 2013, S. 506“ oder „NZM 13, S. 506“ zitiert.