Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2017, 360
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2017, Seite: 360
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2017, 360:
Landgericht Köln, Urteil vom02.12.2016
- 10 S 99/16 -
Vermieter darf Mieter bei wiederholter vertragswidriger Treppenhausnutzung durch Abstellen von Gegenständen ordentlich kündigen
Nutzt ein Wohnungsmieter wiederholt vertragswidrig das Treppenhaus indem er dort Gegenstände abstellt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dass der Vermieter zuvor anstatt einer Kündigung eine Unterlassungsklage angedroht hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2017, 360 wird teils auch als „NZM 17, 360“, „NZM 2017, S. 360“ oder „NZM 17, S. 360“ zitiert.