Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2011, 25
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2011, Seite: 25
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2011, 25:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.09.2010
- I-6 U 222/09 -
Kollision nach Rotlichtverstoß: Haftungsverteilung und Mitverschulden bei Unfall eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug
Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr bei dem Verkehrsteilnehmer, der in den fließenden Straßenverkehr einfährt. Auch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, nimmt dem Verkehrsteilnehmer, der sich im fließenden Verkehr befindet, nicht das Vorfahrtsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2011, 25 wird teils auch als „NZV 11, 25“, „NZV 2011, S. 25“ oder „NZV 11, S. 25“ zitiert.