Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 121
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 121:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.10.2015
- X ZR 126/14 -
BGH: Verweigerter Transport von Reisegepäck aufgrund Luftsicherheitsvorschriften begründet Pflicht der Fluggesellschaft Reisenden zwecks Aufklärung hinzuziehen
Wird der Transport von Reisegepäck aufgrund der Luftsicherheitsvorschriften abgelehnt, so trifft die Fluggesellschaft die Pflicht, den Reisenden hinzuziehen und damit die Gelegenheit einer Aufklärung zu ermöglichen. Kommt die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nach, kann dies eine Schadensersatzhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 121 wird teils auch als „NZV 16, 121“, „NZV 2016, S. 121“ oder „NZV 16, S. 121“ zitiert.