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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.01.2012
- 6 B 498/12 -
Journalist hat keinen Anspruch auf Auskunft über Höhe der Kosten von Schutzmaßnahmen für Wohnhaus von Christian Wulff
Auskunfterteilung könnte zu Erhöhung des Risikos für Freiheit, Leib, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützender Personen führen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag eines Journalisten auf Auskunft über die Gesamtkosten für bauliche und sonstige Maßnahmen zum Schutze des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff auf seinem Grundstück in Burgwedel abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein
Abwägung zwischen Recht auf Auskunft und Berichterstattung und Grundrechten der von der Auskunft betroffenen Personen geht zu Lasten des Journalisten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Es sei nach der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage offen, ob sich das Land Niedersachsen auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 4 Abs. 2 NPresseG berufen könne. Ohne weitere Aufklärung des Sachverhaltes und ggfs. einer Beweiserhebung könne das Gericht nicht feststellen, ob der Einwand des Antragsgegners zutreffe, es ließen sich aus der Angabe der Gesamtbaukosten Rückschlüsse auf das gesamte Sicherungskonzept ziehen. Dies führe zu einer Abwägung zwischen dem Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2012
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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[Aktenzeichen: BVerwG 6 A 2.07]) - VG Berlin: Keine Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin
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[Aktenzeichen: VG 2 K 39.10]) - NRW: Journalist hat Anspruch auf Auskunft gegen Kreisverwaltung
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Dokument-Nr. 12964
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