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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 07.08.2009
- 6 U 30/09 -
Unangenehmer Geruch bei Schlafzimmermöbeln über längere Zeit – Käufer darf vom Kaufvertrag zurück treten
Käufer hat Anrecht auf geruchsneutrale Ware
Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte die Klägerin beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200,- €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die
Kaufpreis muss zurückerstattet werden
Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises an die Kundin.
Mögliche Grenzwertüberschreitung unerheblich - Geruch an sich lässt Ware mangelhaft erscheinen
Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Die mit diesem Geruch verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg
- Landgericht Coburg, Urteil vom 13.05.2009
[Aktenzeichen: 21 O 28/09]
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Dokument-Nr. 8375
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