wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 23.11.2005
1 U 42/05 -

Käufer muss bei unangemessen niedrigem Kaufpreis für Gebrauchtwagen Verdacht auf Diebstahl hegen

OLG Bremen zur Bösgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf trotz Kfz-Briefes

Wenn ein Gebrauchtwagen besonders preisgünstig abgegeben wird, muss ein Gebrauchtwagenkäufer damit rechnen, dass das Auto gestohlen ist. Das hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden. Der Käufer musste im Fall Schadensersatz an den rechtmäßigen Eigentümer zahlen.

Im Fall klagte der frühere Eigentümer gegen den Käufer seines laut Liste 80.000,- EUR teuren Luxusautos. Dieser hatte das Fahrzeug für 40.800,- EUR von einem Dritten erworben und es später für 65.500,- EUR weiter verkauft.

Das Gericht gab der Schadensersatzklage statt. Der Käufer musste den größten Teil des Erlöses an den Ex-Eigentümer abtreten, insgesamt 55.800,- EUR.

Die Richter glaubten dem Vortrag des Käufer, er habe von dem Diebstahl nichts gewusst, nicht. Allein der niedrige Verkaufspreis von knapp 40.000,- EUR sei bereits verdächtig gewesen. Es komme hier auch nicht darauf an, dass der Verkäufer im Besitz des Fahrzeugbriefes gewesen sei.

Werbung

der Leitsatz

BGB §§ 932 Abs. 1 S. 1 u. 2, 952

1. Der Erwerber eines gebrauchten Pkw, der den ihm von dem Veräußerer vorgelegten Kraftfahrzeugbrief einsieht, ist bösgläubig i.S.d. § 932 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB, wenn nach den gesamten Umständen erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Veräußerer Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist. Dabei darf sich der Erwerber über ihn belastende und mühelos erkennbare Verdachtsgründe nicht hinwegsetzen.

2. Was beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge mit Blick auf das Eigentum des Veräußerers verdächtig ist, hängt maßgeblich vom Inhalt des vorgelegten Briefes, der konkreten Veräußerungssituation und den Marktgepflogenheiten ab.

3. Ein völlig marktunangemessener Kaufpreis legt den Verdacht nahe, dass der Veräußerer nicht Eigentümer des verkauften Fahrzeugs ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Kaufrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3661 Dokument-Nr. 3661

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3661

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?