Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 03.12.2014
- 4 UF 112/14 -
Abhebung von Sparguthaben des Kindes durch Eltern kann Schadenersatzanspruch des Kindes begründen
Sparguthaben darf nicht für Unterhaltsleistungen genutzt werden
Heben die Eltern vom Sparkonto der Kinder Gelder ab und gleichen sie den Verlust nicht aus, so kann dies einen Anspruch auf Schadenersatz des Kindes gemäß § 1664 BGB begründen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Sparguthaben der Kinder nicht für Unterhaltsleistungen genutzt werden darf, wie zum Beispiel Urlaubsreisen, Einrichtungsgegenstände für das Kinderzimmer oder Geschenke. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater zweier
Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Vermögenssorge bestand
Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den beiden Kindern habe nach § 1664 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn der Vater habe durch die Abhebungen von beiden Sparkonten seine Vermögenssorgepflicht verletzt. Die
Verbot der Verwendung des Sparguthabens des Kindes für Unterhaltsleistungen
Eine persönliche Nutzung der Gelder der
Zurückzahlung der abgehobenen Beträge kann Schaden ganz oder teilweise reduzieren
Es sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts zwar möglich, dass durch die Rückzahlung der abgehobenen Beträge der Schaden ganz oder teilweise reduziert wird. Den Umstand der Wiedereinzahlung müssen aber die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2014
[Aktenzeichen: 152 F 225/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 564 NJW 2015, 564
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20672
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20672
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.