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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 20.05.2008
- 14 U 179/07 -
Kein Verstoß gegen Obhutspflicht, wenn Kind ohne Helm auf Fahrrad transportiert wird
Mutter haftet nicht für Behandlungskosten nach Unfall
Eine Mutter trifft keine Mitschuld an einem Unfall, wenn sie es zugelassen hat, dass ihr bei dem Umfall verletzte 5-jähriger Sohn ohne Fahrradhelm in einem Kindersitz transportiert wurde. Dies haben das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht Celle entschieden. Der Mutter kann nicht der Vorwurf gemacht werden, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Zwar sei das Bewusstsein um die Gefährlichkeit von Fahrradfahrten ohne Schutzhelm gestiegen, meinten die Richter, trotzdem könne aus dem Nichttragen eines Helms kein Vorwurf gemacht werden, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gebe.
Die Klägerin machte Schadensersatz gegen einen
Versicherung machte der Mutter einen Mitverschuldensvorwurf und zahlte nur 2/3 der Kosten
Die Stadtbahnbetreiberin zahlte seit dem Unfall umfangreiche Behandlungskosten an die Krankenversicherung des Kindes. Diese von ihr verauslagten Kosten machte die Stadtbahn wiederum gegenüber der
Richter: Nichtragen eines Helms kann der Mutter nicht vorgeworfen werden - keine gesetzliche Helmpflicht
Das Landgericht Hannover hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Der
Richter: Keine grobe Fahrlässigkeit
Das Oberlandesgericht Celle hat dieses Urteil bestätigt. Es sei nicht grob fahrlässig, ein Kind in einem Fahrradsitz ohne Fahrradhelm zu transportieren oder von Dritten mitnehmen zu lassen. Allerdings müssten Eltern im Rahmen der ihnen obliegenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Hannover vom 04.09.2008
- Landgericht Hannover, Urteil vom 07.08.2007
[Aktenzeichen: 14 O 435/06]
- Fahrradunfall: Helmpflicht nur für Rad-Sportler - Radler kollidiert mit sich öffnender Autotür
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007
[Aktenzeichen: 4 U 80/07]) - Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007
[Aktenzeichen: 1 U 278/06]) - Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007
[Aktenzeichen: I-1 U 182/06]) - Keine Schutzhelmpflicht für Radfahrer
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
[Aktenzeichen: 8 U 1893/99])
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Dokument-Nr. 6770
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