Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30.06.2015
- 5 U 375/15 -
Pflichtverletzung des Gewerbemieters aufgrund ungenehmigter Untervermietung begründet bei Anspruch auf Untermieterlaubnis kein Recht zur fristlosen Kündigung
Anspruch auf Untermieterlaubnis im Rahmen eines Gewerbemietverhältnisses aufgrund Regelung im Mietvertrag
Zwar stellt eine ungenehmigte Untervermietung eine Pflichtverletzung des Mieters dar, dies rechtfertigt aber keine fristlose Kündigung, wenn ein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis besteht. Ein solcher Anspruch kann sich im Rahmen eines Gewerbemietverhältnisses aus dem Mietvertrag ergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mieterin von Gewerberäumen vermietete die Räume im Zeitraum vom April bis August 2014 an eine andere Person unter, die wiederum eine Teilfläche an eine Firma untervermietete. Zwar enthielt der Mietvertrag eine Regelung, wonach eine
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Mieterin. Die
Kein Vorliegen einer unbefugten Unter-Untervermietung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe darüber hinaus keine unbefugte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/ZMR 2016, 24/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 24 ZMR 2016, 24
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25797
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25797
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.