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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.02.2011
- VIII ZR 74/10 -
BGH: Fehlende Erlaubnis zur Untervermietung berechtigt nicht zwangsläufig zur Kündigung
Kündigung bei Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis rechtsmissbräuchlich
Ein Vermieter kann wegen der fehlenden Erlaubnis zur Untervermietung dem Mieter nicht kündigen, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. In einem solchen Fall ist der Ausspruch einer Kündigung rechtsmissbräuchlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2008 der
Mieterin blieb bei den Vorinstanzen erfolglos
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der
BGH verneinte Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der
Mieterin hatte Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung
Der
Pflichtgemäßes Verhalten erforderte Erteilung der Erlaubnis
Durch die Einholung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2009
[Aktenzeichen: 33 C 115/09-52] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2010
[Aktenzeichen: 2-11 S 250/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 401 GE 2011, 401 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 135 IMR 2011, 135 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 347 MDR 2011, 347 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 1065 NJW 2011, 1065 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 275 NZM 2011, 275 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 169 WuM 2011, 169 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 453 ZMR 2011, 453
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Dokument-Nr. 15914
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