wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 05.01.2015
7 U 568/14 -

Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" muss ein Fußgänger sich grundsätzlich nicht ständig nach allen Seiten absichern

Fußgänger darf auf Respektierung seines Vorrangs durch Fahrzeugführer vertrauen

Überquert ein Fußgänger bei "grün" einen Fußgängerüberweg, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sich ständig nach allen Seiten zu vergewissern, ob abbiegende Fahrzeugführer seinen Vorrang respektieren. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" wurde eine Fußgängerin von einem links abbiegenden Lkw angefahren. Sie klagte aufgrund dessen auf Feststellung, dass ihr ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zu stehe. Der Lkw-Fahrer erkannte eine Mitschuld in Höhe von 60 % an, wies aber eine weitergehende Verantwortlichkeit zurück. Er gab an, dass er die Fußgängerin beim Anfahren nicht habe sehen können. Ein Blick aus dem Fenster der Fahrertür sei ihm nicht zumutbar gewesen. Seiner Meinung nach habe die Fußgängerin zudem auf den abbiegenden Verkehr achten müssen.

Landgericht gab Feststellungsklage statt

Das Landgericht Zwickau gab der Feststellungsklage statt. Der Fußgängerin habe dem Grunde nach ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens ein Schadens- und Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Der Fußgängerin sei zwar ein leichtfertiges Verhalten vorzuwerfen gewesen. Dieses habe aber hinter der Betriebsgefahr des Lkw sowie der Missachtung des Vorrangs des Fußgängerverkehrs vollständig zurücktreten müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Lkw-Fahrer Berufung ein.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Alleinhaftung des Lkw-Fahrers

Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Lkw-Fahrers zurückzuweisen. Der Lkw-Fahrer habe vollständig für die Unfallfolgen einstehen müssen. Er habe grob fahrlässig den Vorrang des Fußgängers gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 StVO missachtet.

Fehlende Erkennbarkeit der Fußgängerin erfordere größere Vorsicht

Es sei zwar richtig, so dass Oberlandesgericht, dass die Fußgängerin im Moment des Anfahrens von der Haltelinie wegen der baulichen Gegebenheiten vom Lkw-Fahrer noch nicht erkennbar gewesen sei. Er sei deshalb aber gehalten gewesen, sich im Zuge des Abbiegens spätestens bei Annäherung an den Fußgängerüberweg ausreichend zu vergewissern, ob er den zuvor nicht erkennbaren oder aber erst später den Überweg betretenden Fußgänger dem ihm gebührenden Vorrang einräumen müsse. Dabei sei auch ein Blick aus dem Fenster der Fahrertür nicht unzumutbar. Der Lkw-Fahrer habe keinesfalls darauf vertrauen dürfen, dass der Überweg für ihn frei sei.

Kein Mitverschulden der Fußgängerin

Der Fußgängerin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Mitverschulden vorzuwerfen. Zwar sei für sie erkennbar gewesen, dass ein Linksabbieger sie beim Anfahren noch nicht habe sehen können, als sie den Fußgängerüberweg betrat. Allerding habe sie ohne weitere, konkrete Anhaltspunkte darauf vertrauen dürfen, dass ein Linksabbieger nicht ohne ausreichende Vergewisserung einfach den Fußgängerüberweg, noch dazu bei für die Fußgänger "grün" zeigende Ampel, passieren würde. Anhaltspunkte für eine Missachtung könne zum Beispiel eine sehr hohe Geschwindigkeit, starke Beschleunigung oder erkennbare Zeichen des Abgelenktseins des Fahrers sein. Ohne solche Anhaltspunkte müsse sich ein Fußgänger nicht ständig, auch nach sicherem Betreten des Übergangs nach allen Seiten vergewissern und entgegen dem für ihn geltenden Vertrauensgrundsatz stets vorsorglich anhalten, wenn sich ein Fahrzeug nähert.

Eventuelles leichtes Mitverschulden unbeachtlich

Selbst bei Annahme eines allenfalls leichten Mitverschuldens der Fußgängerin, würde dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts angesichts der schon wegen der Sichtbehinderung deutlich erhöhten Betriebsgefahr des Lkw sowie des groben Verschulden des Lkw-Fahrers nichts an der Alleinhaftung des Lkw-Fahrers ändern.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Zwickau, Urteil vom 27.03.2014
    [Aktenzeichen: 7 O 986/12]
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 181
NZV 2016, 181

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23533 Dokument-Nr. 23533

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung23533

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Frank Spree schrieb am 07.12.2016

Bei einem anderen Urteil hätte man die StVO auch gleich abschaffen können. Dann hätte es wieder das Recht des Stärkeren gegeben. Vielleicht sollte aber der Lkw-Fahrer mal einige Monate zu Fuß gehen da sein Verhalten GROB fahrlässig war.

Frei nach dem Motto: Da wo ich mit dem Lkw bin darf kein Füßgänger sein.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?