Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 05.01.2015
- 7 U 568/14 -
Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" muss ein Fußgänger sich grundsätzlich nicht ständig nach allen Seiten absichern
Fußgänger darf auf Respektierung seines Vorrangs durch Fahrzeugführer vertrauen
Überquert ein Fußgänger bei "grün" einen Fußgängerüberweg, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sich ständig nach allen Seiten zu vergewissern, ob abbiegende Fahrzeugführer seinen Vorrang respektieren. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sein Vorrang beachtet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" wurde eine Fußgängerin von einem links abbiegenden Lkw angefahren. Sie klagte aufgrund dessen auf Feststellung, dass ihr ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zu stehe. Der Lkw-Fahrer erkannte eine
Landgericht gab Feststellungsklage statt
Das Landgericht Zwickau gab der Feststellungsklage statt. Der Fußgängerin habe dem Grunde nach ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens ein Schadens- und Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Der Fußgängerin sei zwar ein leichtfertiges Verhalten vorzuwerfen gewesen. Dieses habe aber hinter der Betriebsgefahr des Lkw sowie der Missachtung des Vorrangs des Fußgängerverkehrs vollständig zurücktreten müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Lkw-Fahrer Berufung ein.
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Alleinhaftung des Lkw-Fahrers
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung des Lkw-Fahrers zurückzuweisen. Der Lkw-Fahrer habe vollständig für die Unfallfolgen einstehen müssen. Er habe grob fahrlässig den Vorrang des Fußgängers gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 StVO missachtet.
Fehlende Erkennbarkeit der Fußgängerin erfordere größere Vorsicht
Es sei zwar richtig, so dass Oberlandesgericht, dass die Fußgängerin im Moment des Anfahrens von der Haltelinie wegen der baulichen Gegebenheiten vom Lkw-Fahrer noch nicht erkennbar gewesen sei. Er sei deshalb aber gehalten gewesen, sich im Zuge des Abbiegens spätestens bei Annäherung an den
Kein Mitverschulden der Fußgängerin
Der Fußgängerin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein
Eventuelles leichtes Mitverschulden unbeachtlich
Selbst bei Annahme eines allenfalls leichten Mitverschuldens der Fußgängerin, würde dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts angesichts der schon wegen der Sichtbehinderung deutlich erhöhten Betriebsgefahr des Lkw sowie des groben Verschulden des Lkw-Fahrers nichts an der Alleinhaftung des Lkw-Fahrers ändern.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Zwickau, Urteil vom 27.03.2014
[Aktenzeichen: 7 O 986/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 181 NZV 2016, 181
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23533
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung23533
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.