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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.1996
- 2 UFH 11/96 -
Zuständig für Entscheidungen zum ehelichen Unterhalt für einen Hund ist das Familiengericht
Aufwendungen für einen ehelichen Hund vom Unterhalt umfasst
Verlangt ein Ehepartner von seinem getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt für den gemeinsamen Hund, so ist dafür das Familiengericht zuständig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich im Jahr 1996 ein in Trennung lebendes
Familiengericht war zuständig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt das Familiengericht für zuständig, da es um die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht ging. Zum Unterhalt gehöre der gesamte Lebensbedarf. Dies umfasse in angemessenem Umfang auch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/FamRZ 1997, 500/rb)
Jahrgang: 1997, Seite: 500 FamRZ 1997, 500 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1998, Seite: 616 NJW 1998, 616
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Dokument-Nr. 18531
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