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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013
- I-20 U 67/12 -
Michael Wendler darf Bezeichnung "Der Wendler" nicht ohne klarstellenden Zusatz verwenden
Namensvetter Frank Wendler zur Löschung der Wortmarke "Der Wendler" verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler auftretende Schlagersänger die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen den
OLG: Beide Namensträger sind zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung hervorgehoben, dass es sich um einen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen handele. Zwar trage der Kläger den entsprechenden Namen von Geburt an. Der Künstlername des Beklagten sei in der deutschen Schlagerszene aber zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt, so dass auch er ein Recht an dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 384 GRUR-RR 2013, 384
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Dokument-Nr. 15870
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