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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.06.2018
- 4 UF 110/18 -
Elternteil durfte nicht alleine über Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 entscheiden
Bei Streit über Urlaubsreise kann Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis gerichtlich beantragt werden
Über eine Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 durfte ein Elternteil nicht alleine entscheiden. Es handelte sich dabei nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens und war daher nicht von der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB gedeckt. Jedoch konnte das Elternteil gemäß § 1628 BGB die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis hinsichtlich einer Urlaubsreise an die Mittelmeerküste der Türkei gerichtlich beantragen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Juni 2018 entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern zweier minderjähriger Kinder lebten in Trennung. Die Kindesmutter wollte im Juni 2018 mit den Kindern an die Mittelmeerküste der
Urlaubsreise in die Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Eine Urlaubsreise in die
Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis auf Kindesmutter
Da jedoch für die touristischen Reiseziele entlang der Mittelmeerküste bisher keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet wurden, sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wetzlar, Beschluss vom 13.06.2018
[Aktenzeichen: 614 F 555/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 39 FuR 2019, 39 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 742 NJW-Spezial 2018, 742
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Dokument-Nr. 28218
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