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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2013
- 6 U 199/12 -
Inkasso bei Abofalle: Ankündigung der Bankbenachrichtigung über Rechtsansicht der Verbraucherzentrale zulässig
Inkassobüro steht wegen fehlenden Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kein Unterlassungsanspruch zu
Teilt eine Verbraucherzentrale einem Inkassobüro im Zusammenhang mit einer Forderung aus einer "Abofalle" mit, dass sie die Bank des Inkassobüros über die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale informiert, so ist dies zulässig. Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab September 2011 wurde eine Frau von einem Inkassobüro wegen angeblicher Forderungen aus einer "Abofalle" abgemahnt. Nachdem sich die Frau an eine
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Denn ein
Kein Anspruch gerichtet auf Unterlassen der Aufforderung zur Girokontokündigung
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verneinte zunächst einen Anspruch gerichtet auf Unterlassen der
Inhalt des Schreibens als Aufforderung zur Girokontokündigung "Über-Interpretation" des Inkassobüros
Dem beanstandeten Satz habe sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht entnehmen lassen, dass die
Kein Anspruch gerichtet auf Unterlassen der Androhung Sparkasse anzuschreiben
Das Inkassobüro habe auch nicht der Anspruch, welcher gerichtet war auf Unterlassen der Androhung die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 2-25 O 457/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 748 CR 2013, 748 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 268 GRUR-RR 2013, 268
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Dokument-Nr. 17217
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