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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.10.2012
- I-10 W 27/12 -
Wasserwerken ist grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu erteilen
Grundwasser- und Trinkwasserschutz dienen der Verbesserung der Agrarstruktur
Erwirbt der Betreiber eines Wasserwerkes landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zum Zwecke des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes ist die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages zu erteilen. Dieser Erwerb dient ebenso wie der Landerwerb durch Vollerwerbslandwirte der Verbesserung der Agrarstruktur und rechtfertigt es nicht, die Genehmigung gemäß § 9 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) zu versagen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Mit einem im Juli 2011 abgeschlossenen Kaufvertrag hatten die Stadtwerke Borken im Rahmen des vorsorgenden Grundwasser- und Trinkwasserschutzes in Borken gelegene landwirtschaftliche Grundstücke in der Schutzzone III a des Wasserschutzgebietes "Im Trier" erworben, um diese mit der Auflage der Renaturierung und Extensivierung an einen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen will gemäß Grundstücksverkehrsgesetz notwendige Genehmigung versagen
Die nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) notwendige
Stadtwerke verfolgen mit Landerwerb förderungswürdiges und prüffähiges Konzept zur Schadstoffveringerung im Grundwasser
Nach der Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts Hamm ist die grundstücksverkehrsrechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15065
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