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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.11.2012
- I-15 W 261/12 -
Grundbucheinsicht: Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Übersendung der Grundakten in seine Kanzlei
Gefahr des Verlustes und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs rechtfertigen Ablehnung der Aktenübersendung
Beantragt ein Rechtsanwalt die Einsicht in die Grundakten des Grundbuchamts, so hat er keinen Anspruch auf Übersendung der Grundakten in seine Kanzlei. Die Ablehnung der Aktenübersendung ist wegen der damit einhergehenden Gefahr des Verlustes sowie der Behinderung des Geschäftsbetriebs gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall gewährte ein Amtsgericht einem
Kein Anspruch auf Aktenübersendung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den
Übersendung der Grundakten an Gerichte und Behörden unbeachtlich
Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht weiter, dass die Grundakten an Gerichte und Justizbehörden versandt werden. Dabei handele es sich aber um staatliche Stellen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Eine Vergleichbarkeit mit einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 127, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns NJW-Spezial 2013, 127 (Christian Dahns)
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Dokument-Nr. 17899
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