Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.09.2010
- I-9 U 81/10 -
OLG Hamm: Rodeln im Stadtpark erfolgt auf eigene Gefahr
Schlittenfahrer muss Gelände vorab auf Eignung als Rodelpiste überprüfen und mit Bodenunebenheiten rechnen
Eine Stadt ist nicht aus Verkehrssicherungsgründen dazu verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls rodelte im Januar 2009 auf einer Nebenstrecke im
Gelände nicht als Rodelfläche sondern als Park konzipiert
Seine gegenüber der beklagten Stadt geltend gemachte Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm ohne Erfolg. Es bestehe nach Auffassung des Gerichts schon keine abhilfebedürftige Gefahrenquelle, weil das Gelände nicht als Rodelfläche, sondern als Park konzipiert und mit Mauerabgrenzungen versehene Wege dort nicht untypisch seien. Den Kläger träfe zudem ein überwiegendes Mitverschulden. Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar sei. Der Kläger hätte sich vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, seinen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2010
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10678
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10678
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.