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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stadtpark“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.06.2022
- B 2 U 20/20 R -
Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert
Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule endet am Schultor
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der volljährige Kläger hielt sich am 18.1.2018 in der Schulpause zur Erholung mit zwei Mitschülern im schulnahen Stadtpark auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt, das, anders als das Sozialgericht, die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen hatte. Der Aufenthalt im Stadtpark stand nicht unter Versicherungsschutz. Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 27.09.2012
- 22 O 308/12 -
Radfahrer fährt in Slackline - Kein Anspruch auf Schadensersatz
Aufstellen von Hinweisschildern oder Sicherungsposten zur Warnung vor "Slacklines" unnötig
Ein Radfahrer, der trotz der Aufforderung anzuhalten, in ein im Rahmen einer Jugendveranstaltung gespanntes Balancierband fährt und sich dabei verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr eine Radfahrerin am Vatertag 2011 auf dem Landesgartenschaugelände in Kronach außerhalb der verlegten Gehwegplatten über einen Platz. Auf diesem Platz hatte das Kreisjugendamt Kronach zwischen zwei Bäumen eine so genannte "Slackline" in Hüfthöhe gespannt. Jugendliche sollten bei alkoholfreien Getränken dazu animiert werden auf diesen Balancierband... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.09.2010
- I-9 U 81/10 -
OLG Hamm: Rodeln im Stadtpark erfolgt auf eigene Gefahr
Schlittenfahrer muss Gelände vorab auf Eignung als Rodelpiste überprüfen und mit Bodenunebenheiten rechnen
Eine Stadt ist nicht aus Verkehrssicherungsgründen dazu verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls rodelte im Januar 2009 auf einer Nebenstrecke im Stadtpark und stürzte an dem unteren Ende des Hanges. An dieser Stelle war der Hang durch einen mit einer Mauer abgefangenen Absatz zu einem tiefer liegenden Weg durchbrochen.Seine gegenüber der beklagten Stadt geltend gemachte Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz... Lesen Sie mehr
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