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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019
- 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 -
Apothekenautomat von DocMorris ist wettbewerbswidrig
OLG Karlsruhe bestätigt Untersagung des Betriebs
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen von der DocMorris N.V. in Hüffenhardt aufgestellten Apothekenautomaten für wettbewerbswidrig erklärt und die Untersagung des Betriebs bestätigt.
Die DocMorris N.V., eine europaweit tätige
OLG bestätigt Untersagung des Betriebs von Apothekenautomaten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies nunmehr in vier Verfahren die Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Mosbach zurück und bestätigte die Untersagung des Betriebs eines Apothekenautomaten, wie er in Hüffenhardt eingerichtet war.
Versandhandel setzt Bestellung des Endverbrauchers zeitlich vor Bereitstellung, Verpackung und Absendung des Arzneimittels voraus
Die von den Berufungen vertretene Ansicht, es handele sich bei der Verbringung der
Verstoßes gegen Prüf- und Dokumentationspflichten
Ebenso hat das Oberlandesgericht die Verurteilung zur Unterlassung des Verstoßes gegen Prüf- und Dokumentationspflichten bei der Bearbeitung von Rezepten und der Abgabe der
Relevante Vorschriften (auszugsweise):
§ 3 a UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.
§ 73 Abs. 1 Ziff. 1 a AMG - Arzneimittelgesetz
Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht werden, wenn [...]
[...] im Falle des Versandes an den Endverbraucher das
§ 17 Abs. 5 ApoBetrO - Apothekenbetriebsordnung
[...] Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Keine Arzneimittel aus dem Automaten
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2008
[Aktenzeichen: 11 K 4331/07]) - Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel mittels Automaten unzulässig
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2019
[Aktenzeichen: 3 K 5393/17]) - Verkauf über Medikamenten-Terminal ist zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.12.2008
[Aktenzeichen: 4 K 375/08.MZ])
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Dokument-Nr. 27472
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