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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.10.2012
- 12 U 819/11 -
Provozieren einer Kollision führt zu hälftigem Mitverschulden an Verkehrsunfall
Provokation durch Behinderung am Vorbeifahren
Hindert ein Fußgänger einen Motorradfahrer daran vorbeizufahren, so provoziert er damit eine Kollision. Kommt es zu einem Unfall, so haftet der Fußgänger zur Hälfte für den Schaden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einem Feldweg zu einer Kollision zwischen einem
Berufungsgericht kürzte Mitverschuldensanteil des Fußgängers auf 50 %
Das Oberlandesgericht Koblenz bewertete den Mitverschuldensanteil beider Parteien als gleichwertig an. Daher habe der
Motorradfahrer haftete ebenfalls zur Hälfte
Der Motorradfahrer habe ebenfalls zur Hälfte haften müssen, so das Oberlandesgericht weiter. Denn ein umsichtiger Fahrer hätte angehalten und abgewartet, ob ihm der Weg freigemacht werde. Der Motorradfahrer hätte erkennen müssen, dass im Falle eines Positionswechsels des Fußgängers eine Kollision drohte. Dennoch habe er versucht vorbeizufahren.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.06.2011
[Aktenzeichen: 5 O 72/07]
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Dokument-Nr. 15878
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