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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 09.01.2006
- 12 U 958/04 -
Bei Mitfahrt mit betrunkenem Fahrer kann der Schadensersatzanspruch gekürzt werden
Beifahrer trägt Mitverschulden
Wer zu einem beschwipsten Fahrer in den Pkw steigt, macht dies teilweise auf eigene Verantwortung. Ihn trifft ein so genanntes Mitverschulden, so dass er im Schadensfall nicht seinen gesamten Schaden ersetzt bekommt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im Fall hatte sich ein Mann zu einem Bekannten ins
Landgericht sprach weiteres Schmerzensgeld unter Beachtung eines Mitverschuldens zu
Das Landgericht Koblenz sprach dem
Oberlandesgericht verneint Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld
Die Klage auf ein höheres Schmerzensgeld scheiterte auch in der Berufungsinstanz. Das Oberlandesgericht Koblenz führte aus, dass den
Mithaftung von 1/3 an Unfallfolgen
Die Richter rechneten ihm daher an den Unfallfolgen einen Mithaftungsanteil von 1/3 an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2006
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.05.2005
[Aktenzeichen: 5 O 56/02]
- Beifahrer trägt Mitverschulden an Folgen eines Auffahrunfalls aufgrund nach vorne Beugens in Fußraum
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.01.2018
[Aktenzeichen: 10 U 2718/15]) - Sorgfaltspflichten eines Mitfahrers
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.06.1997
[Aktenzeichen: 8 U 210/96]) - Alkoholisierter Fahrer und Beifahrer haften bei Verkehrsunfall unter bestimmten Umständen je zur Hälfte
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.02.2005
[Aktenzeichen: 14 U 132/04])
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Dokument-Nr. 3072
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